Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1. Mitgliedsbeiträge. (1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch – monatlich, halb- oder

ganzjährig – ohne Aufforderung zu leisten. Rückzahlungen finden nicht statt.

(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Kreismitgliederversammlung

festgelegt. Der Mindestbeitrag beträgt pro Monat und Mitglied EUR 3.

(3) Der zuständige Vorstand kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung für einzelne

Mitglieder beschließen.

§ 2. Buchführung. Zur Kontrolle des Beitragseingangs muss mindestens ein

Beitragsbuch geführt werden, das Bestandteil der Buchführung ist.

§ 3. Mahnung. Mitglieder, die es versäumen, ihren Beitrag zu zahlen, sind

anzumahnen.

§ 4. Abführungsbetrag. Der von den Kreisverbänden gemäß § 15 Abs.1 der

Satzung der Jungen Liberalen Hessen pro Mitglied und Monat an den

Landesverband abzuführende Beitragsanteil setzt sich zusammen aus dem vom

Landesverband pro Mitglied und Monat an den Bundesverband abzuführenden

Beitrag zzgl. 0,30 EUR pro Mitglied und Monat für Mitgliedsbeiträge ab dem

01.01.2002. Der Gesamtbetrag pro Mitglied und Monat ist auf volle EUR 0,05

aufzurunden.

§ 4a. Zugrunde liegender Mitgliederbestand. (1) Der Mitgliedsbestand zum 30.

Juni wird vom Landesverband festgestellt und den Kreisverbänden mitgeteilt.

(2) Einwendungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Wochen nach

Zugang schriftlich gegenüber dem Landesvorstand zu erheben. Nach dieser Frist

eingehende Einwände können nur in begründeten Ausnahmefällen und auf

Beschluss des Landesvorstandes Berücksichtigung finden.

(3) Eine Änderung des der Beitragsberechnung zugrunde liegenden

Mitgliederbestands ist jedoch nicht mehr möglich, wenn der betreffende Kreisverband

nach dem Feststellungsdatum Delegiertenstimmen wahrnimmt oder wahrgenommen

hat, die auf dem beanstandeten Mitgliederbestand basieren.

§ 5. Status der Beitragsordnung. Die Beitrags-/Finanzordnung ist Bestandteil der

Satzung der Jungen Liberalen Hessen.

§ 6. Inkrafttreten. Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.

Bis dahin gilt die bisherige Beitragsordnung.