Beitragsordnung
§ 1. Mitgliedsbeiträge. (1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch – monatlich, halb- oder
ganzjährig – ohne Aufforderung zu leisten. Rückzahlungen finden nicht statt.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Kreismitgliederversammlung
festgelegt. Der Mindestbeitrag beträgt pro Monat und Mitglied EUR 3.
(3) Der zuständige Vorstand kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung für einzelne
Mitglieder beschließen.
§ 2. Buchführung. Zur Kontrolle des Beitragseingangs muss mindestens ein
Beitragsbuch geführt werden, das Bestandteil der Buchführung ist.
§ 3. Mahnung. Mitglieder, die es versäumen, ihren Beitrag zu zahlen, sind
anzumahnen.
§ 4. Abführungsbetrag. Der von den Kreisverbänden gemäß § 15 Abs.1 der
Satzung der Jungen Liberalen Hessen pro Mitglied und Monat an den
Landesverband abzuführende Beitragsanteil setzt sich zusammen aus dem vom
Landesverband pro Mitglied und Monat an den Bundesverband abzuführenden
Beitrag zzgl. 0,30 EUR pro Mitglied und Monat für Mitgliedsbeiträge ab dem
01.01.2002. Der Gesamtbetrag pro Mitglied und Monat ist auf volle EUR 0,05
aufzurunden.
§ 4a. Zugrunde liegender Mitgliederbestand. (1) Der Mitgliedsbestand zum 30.
Juni wird vom Landesverband festgestellt und den Kreisverbänden mitgeteilt.
(2) Einwendungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Wochen nach
Zugang schriftlich gegenüber dem Landesvorstand zu erheben. Nach dieser Frist
eingehende Einwände können nur in begründeten Ausnahmefällen und auf
Beschluss des Landesvorstandes Berücksichtigung finden.
(3) Eine Änderung des der Beitragsberechnung zugrunde liegenden
Mitgliederbestands ist jedoch nicht mehr möglich, wenn der betreffende Kreisverband
nach dem Feststellungsdatum Delegiertenstimmen wahrnimmt oder wahrgenommen
hat, die auf dem beanstandeten Mitgliederbestand basieren.
§ 5. Status der Beitragsordnung. Die Beitrags-/Finanzordnung ist Bestandteil der
Satzung der Jungen Liberalen Hessen.
§ 6. Inkrafttreten. Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.
Bis dahin gilt die bisherige Beitragsordnung.